Konzerthistorie
Heikendorfer Rathauskonzerte
Heikendorfer Rathauskonzerte

Satzung

 

Satzung

des

Freundes- und Fördervereins Heikendorfer Rathauskonzerte

 

Auszüge:


§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein dient der Pflege und Förderung des Musiklebens in Heikendorf. Dieser Satzungszweck wird insbesondere durch die Veranstaltung von Rathauskonzerten verwirklicht.

 

§3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§4 Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, die Zwecke des Vereins zu unterstützen.

 

Interessenten erhalten auf Wunsch die vollständige Satzung zugeschickt.

 

KONTAKT

Heikendorfer Rathauskonzerte
Dr. Norbert Sieverding

Steffensbrook 76
24226 Heikendorf

http://www.heikendorfer-rathauskonzerte.de/

Über den Link unten

können Sie eine

Beitrittserklärung

herunterladen

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