Satzung
des
Freundes- und Fördervereins Heikendorfer Rathauskonzerte
Auszüge:
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein dient der Pflege und Förderung des Musiklebens in Heikendorf. Dieser Satzungszweck wird insbesondere durch die Veranstaltung von Rathauskonzerten verwirklicht.
§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§4 Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, die Zwecke des Vereins zu unterstützen.
Interessenten erhalten auf Wunsch die vollständige Satzung zugeschickt.